
Hier sind die zehn wichtigsten Unterschiede für deutsche Autofahrer in Spanien, die man als Autofahrer unbedingt kennen sollte – egal ob mit dem eigenen Fahrzeug oder im Mietwagen.
Stand 04/2025 und ohne Gewähr.
1. Tempolimits
- Autobahn: In Spanien liegt das Limit bei 120 km/h, auf Schnellstraßen meist 100 km/h.
- Außerorts 90 km/h, sofern nicht abweichend ausgeschildert.
- Innerorts: In der Regel 50 km/h, aber in kleinen Gassen oft 30 km/h – seit 2021 sogar gesetzlich verpflichtend in Einbahnstraßen mit nur einer Spur pro Richtung.
2. Promillegrenze für Autofahrer
- In Spanien liegt die Grenze bei 0,5 Promille, für Fahranfänger (unter 2 Jahren im Besitz des Führerscheins) sogar nur 0,3 Promille. Die Grenze von 03 Promille gilt auch für Berufskraftfahrer wie Busfahrer.
- Strengere Kontrollen als in Deutschland – häufige Alkoholtests auch tagsüber!
- Radfahrer mit mehr als 0,5 Promille können mit 500 Euro Bußgeld belegt werden.
3. Autobahnen: Mautpflicht, aber nicht auf Gran Canaria
- Viele spanische Autopistas (AP) auf dem Festland sind gebührenpflichtig. Die Höhe der Maut richtet sich nach den gefahrenen Kilometern. Stadtautobahnen sind oft kostenlos. Alle Autobahnen auf Gran Canaria können kostenlos genutzt werden.
- Bezahlung erfolgt an Mautstationen oder elektronisch per Transponder (z. B. „VIA-T“).
4. Rettungsgasse? Nicht wie in Deutschland geregelt
- In Spanien gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Rettungsgasse.
- Bei Stau einfach rechts ranfahren und Standstreifen freihalten – aber nicht wie die klassische Gasse in Deutschland. Auf Gran Canarias Autobahnen wird aber häufig die in Deutschland bekannte Rettungsgasse gebildet: Linke Spur fährt nach links, rechte nach rechts. Bei der Behinderung eines Einsatzfahrzeugs werden 200 Euro fällig.
5. Warnwestenpflicht
- In Spanien muss für jeden Insassen eine Warnweste mitgeführt und ggf. angezogen werden!
- Für Motorräder gibt es keine Pflicht zur Mitführung einer Warnweste.
6. Mitführpflicht von Warndreieck(en)
- Es sind zwei Warndreiecke mitzuführen (außer für ausländische Fahrzeuge – da reicht eines). Dennoch wird empfohlen, zwei mitzuführen.
- Alternativ sind auch elektronische Pannenleuchten (V-16 DGT) zugelassen, die ab Januar 2026 auf Autobahnen für Fahrzeuge mit spanischem Kennzeichen (also auch in Mietwagen) sogar zur Pflichtausstattung werden.
7. Abschleppseil und Ersatzreifen
- Kein Muss, aber häufig von der Polizei kontrolliert: Reserverad oder Pannenset sollte vorhanden sein.
- Auch ein Abschleppseil wird oft empfohlen – in Mietwagen aber nicht immer vorhanden.
8. Parkregelungen
- Farbmarkierungen sind entscheidend:
- Blau = kostenpflichtiges Parken.
- Gelb = absolutes Halteverbot.
- Weiß = kostenfrei, wenn nicht anders ausgeschildert.
- Achtung: Häufige Abschleppaktionen bei Falschparken!
9. Autofahrer mit Handy am Steuer
- Striktes Verbot, auch wenn man nur das Handy in der Hand hält!
- Selbst bei ausgeschaltetem Motor, z. B. an der Ampel, kann ein Bußgeld fällig werden.
- Generell sollten sich beide Hände am Lenkrad befinden. Wird eine Hand minutenlang aus dem Fenster gehalten, kann das eine Strafe bis zu 200 Euro nach sich ziehen. Das gilt auch, wenn man zum Beispiel während der Fahrt ein Eis isst oder das Navi bedient.
10. Dashcams sind nur eingeschränkt erlaubt
- In Spanien ist der Einsatz von Dashcams rechtlich problematisch – vor allem wegen Datenschutz. Die Kamera solle eine geringe Auflösung haben und die Daten automatisch nach spätestens fünf tagen gelöscht werden.
- Die Aufzeichnung kann zu Bußgeldern führen, insbesondere bei Veröffentlichung oder fehlender Anonymisierung.
Die gute Nachricht für Autofahrer zum Schluss: 50% Rabatt für Schnellzahler
Wer sein Bußgeld gleich vor Ort begleicht, oder bei Residenten innerhalb von 20 Tagen nach der Zustellung, kann sich 50% der Kosten sparen. Also in diesem einen Fall lohnt sich eine hohe Geschwindigkeit wirklich…